Auf Grundlage eines Rundschreibens des saarländischen Bildungsministeriums vom 24.03.2025, hat die Gesamtkonferenz beschlossen, dass die Nutzung privater Mobiltelefone sowie Smartwatches für alle Schülerinnen und Schüler während des gesamten Unterrichtsbetriebs - was auch die Betreuungszeit in der FGTS einschließt - grundsätzlich untersagt ist. Ausnahmen bestehen in dringenden medizinischen Fällen (wie z.B. Diabetes) oder in Notfällen.

Den Inhalt des Rundschreibens finden Sie hier.