Informationen zum Umgang mit Kopflausbefall

In Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis möchte ich Ihnen bezüglich des Vorgehens bei Kopflausbefall die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst weiterleiten, um die Zahl der Befälle an unserer Schule so gering wie möglich zu halten.

WICHTIG: Kopflausbefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun – es kann jeden treffen!

Vor allem in der Winterzeit treten in Gemeinschaftseinrichtungen mit Kindern immer wieder Kopfläuse auf! Deshalb sollten Sie sich im Ernstfall nicht vor dem Gang zum Arzt, zum Gesundheitsamt oder zur Apotheke scheuen.

Wie kann man Kopfläuse erkennen?

  • Starker Juckreiz oder Entzündungszeichen im Bereich der Kopfhaut Ihres Kindes
  • Optische Auffälligkeiten (weiße Punkte in den Haaren oder ähnliches)

Was tun, wenn der Verdacht auf Kopfläuse besteht oder Ihnen ein Kopflausbefall in der Klasse Ihres Kindes oder gegebenenfalls in der FGTS gemeldet wird?

  • Sorgfältig das Kopfhaar Ihres Kindes nach Läusen und Nissen durchsuchen, vor allem hinter den Ohren sowie in der Schläfen- und Nackengegend. Nissen unterscheiden sich von Kopfschuppen dadurch, dass sie fest am Haar haften und tastbar sind wie kleine, harte Körnchen.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind oder den Verdacht auf Läusebefall haben, stellen Sie Ihr Kind kurzfristig bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrem Hausarzt vor! Dieser wird Ihnen - falls notwendig - ein geeignetes Präparat zur Behandlung des Kopflausbefalls verordnen. Die Gebrauchsanweisung des Präparats ist genau einzuhalten! Die sachgerecht durchgeführte Behandlung muss in jedem Fall nach 8 -10 Tagen wiederholt werden!

Zusätzlich zur Behandlung mit einem zugelassenen Präparat empfiehlt sich das „nasse Auskämmen“ mit einem Nissenkamm, an dem Läuse und Nissen hängen bleiben.

Beachten Sie bitte folgende Reinigungsmaßnahmen bei einem Läusebefall:

  • Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und Haargummis in heißer Seifenlösung reinigen.
  • Schlafanzüge, Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche wechseln und bei 60°C waschen.
  • Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollen für mindestens 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden.
  • Die Wohn- und Schlafräume (Bodenbelag, Teppiche, Polstermöbel) sind mit dem Staubsauger zu reinigen - dies gilt auch für die Kopfstützen im Auto (Staubsaugerbeutel danach wechseln).

Wird in unserer Einrichtung ein Läusebefall bei einem Kind festgestellt, so ist die Schulleitung verpflichtet, die Eltern zu informieren und es umgehend abholen und zu Hause entsprechend behandeln zu lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kopfläuse nicht auf weitere Personen übertragen werden. Des Weiteren MUSS eine Meldung durch die Schule ans Gesundheitsamt erfolgen. Deshalb müssen Eltern bei einem Lausbefall ihres Kindes unbedingt der Schule und gegebenenfalls der FGTS darüber Bescheid geben. Lausbefall ist meldepflichtig!

Bitte beachten Sie auch: Bei Kopflausbefall sollte sicherheitshalber das Kopfhaar von allen Familienmitgliedern und sonstigen Kontaktpersonen kontrolliert und ggf. behandelt werden.

Ansprechpartner ist in jedem Fall für Sie das Gesundheitsamt Saarlouis. Dort können Sie gerne Frau Rech unter der 06831-444726 anrufen und um Rat fragen bzw. einen Beratungs- oder Untersuchungstermin vereinbaren!

Mehrmals befallene Kinder dürfen nur mit einem gültigen Attest des Gesundheitsamts die Schule wieder besuchen!